Abmeldung vom Religionsunterricht

Innerhalb des Schuljahres kann aus Glaubens- und Gewissensgründen jeweils innerhalb der ersten beiden Wochen zu Beginn des Schuljahres und zu Beginn des zweiten Halbjahres eine Abmeldung vom Religionsunterricht vorgenommen werden.

Das Formular dafür, das unter anderem von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss, ist im Sekretariat erhältlich.

Wenn Ethikunterricht stattfindet, muss dieser ersatzweise besucht werden.